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In welchen Fällen geht die Staatsbürgerschaft der Republik Usbekistan verloren? (2)
Die Staatsbürgerschaft der Republik Usbekistan geht in folgenden Fällen verloren:
d) wenn eine Person den Interessen der Gesellschaft und des Staates ernsthaften Schaden zugefügt hat, indem sie im Interesse eines ausländischen Staates handelt oder Verbrechen gegen Frieden und Sicherheit begeht;
d) wenn die Person freiwillig die Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates erworben hat.