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WAS IST PRIVATES EIGENTUM?
Privateigentum ist das Recht einer Person, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen und zu veräußern.
- Die Menge und der Wert von Privateigentum sind nicht begrenzt.
- Die Gegenstände von Privateigentumsrechten sind jegliches Eigentum, mit Ausnahme bestimmter gesetzlich verbotener Gegenstände.
🧐 Mehr (https://www.lex.uz/docs/111189#154146)