ZUSÄTZLICHE ZAHLUNG DES PERSONALGEHALTS IM KINDERGARTEN

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ZUSÄTZLICHE ZAHLUNG DES PERSONALGEHALTS IM KINDERGARTEN

📃 Gemäß der durch den Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 24.12.2019 vom 1030 genehmigten Verordnung wird ein einmaliger Zuschlag zum Gehalt der Mitarbeiter in Kindergärten auf der Grundlage ihrer Ergebnisse gewährt oder wenn die folgenden notwendigen Bedingungen erfüllt sind:

✅ bezogen auf das Gehalt für die Teilnahme an den Prüfungswettbewerben:

👉 bis zu 15 Prozent für Kreis- und Regionalergebnisse;
👉 bis zu 20 Prozent für nationale Ergebnisse;

✅ bis zu 15 Prozent für die Organisation eines modernen Trainings nach dem Spielprinzip;

✅ bis zu 20 Prozent für den Beitrag zur Steigerung des Interesses der Studierenden an Naturwissenschaften.

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