WER IST IN DAS FRAUENBUCH AUFGENOMMEN,

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WER IST IN DAS FRAUENBUCH AUFGENOMMEN,

📃 Gemäß dem Regierungsbeschluss Nr. 28.04.2021 vom 250 werden die folgenden Kategorien von Frauen über 30 Jahren in das mahalla „Frauenbuch“ in jedem Sektor aufgenommen:

🟢 Arbeitslose Frauen, die Sozialschutz benötigen;

🟢 bedürftige Frauen, die ihre Ernährer verloren haben;

🟢 Frauen mit Behinderungen der Gruppen I und II, die Sozialhilfe benötigen;

🟢 Frauen mit Behinderungen der Gruppe I, die Reparaturen zu Hause benötigen;

🟢 Frauen, die in Nichtwohngebieten leben, die keine Unterkunft auf ihren Namen oder ihre zusammenlebenden Familienmitglieder haben;

🟢 Alleinstehende Frauen mit einem Kind mit Behinderung;

🟢 Frauen, die medizinischen Schutz benötigen;

🟢 Frauen, die Rechtsbeistand benötigen;

🟢 Frauen mit Bedarf an psychologischer Beratung.

✏️ Wenn Sie in die oben aufgeführte Kategorie fallen, aber nicht im Frauenregister aufgenommen sind, sollten Sie sich an die zuständigen Organisationen wenden und versuchen, in das Register aufgenommen zu werden. Anreize für Sozialschutzbedürftige oder andere Personengruppen werden in der Liste vorrangig behandelt.

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