❗️ EIGENTÜMERRECHT AM WOHNORT ERWERBEN

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❗️ EIGENTÜMERRECHT AM WOHNORT ERWERBEN

⚡️Frage;
Das Haus, in dem ich wohne, wurde 1978 auf dem Grundstück für den Bau eines Privathauses im Dorf gebaut. Ich lebe seit 35 Jahren mit meiner Familie in diesem Haus. Wie kann ich dieses Haus nun legal in meinem Namen übernehmen?

⚡️Antwort;
Artikel 187 des Bürgerlichen Gesetzbuchs legt die Frist für die Begründung des Eigentumsrechts fest, in der eine Person, die nicht Eigentümer ist, aber nicht 15 Jahre lang unbewegliches Vermögen oder 5 Jahre lang kein anderes Vermögen als sein eigenes besitzt, ehrlich, transparent und es wird darauf hingewiesen, dass die Person, die ständigen Besitz hat, das Eigentumsrecht in Bezug auf dieses Eigentum erwerben kann.

✅ Wenn Sie also seit 35 Jahren im selben Haus leben, haben Sie das Recht, das Haus problemlos zu übernehmen.

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