Frauen, die im Masterstudiengang studieren, erhalten eine Vertragsgebühr

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Auf der Grundlage des am 2022. März 7 unterzeichneten Präsidialerlasses wurde festgelegt, dass ab dem Studienjahr 2022/23 die Vertragsgebühren aller Frauen, die auf der Masterebene der staatlichen Hochschulen studieren, aus dem Staatshaushalt gedeckt werden. Dies ist eine Regierungsentscheidung, die das Verfahren zur Einführung dieser Innovation bestimmt akzeptiert.

Demnach werden an staatlichen Hochschulen zugelassenen und studierenden Frauen die Beträge des Grundvergütungsvertrags (ohne Stipendium) in voller Höhe ausgezahlt.
Dafür bewerben sich die Bewerber bis zum 15. September beim Rektor (Fachbereichsleiter) der Hochschule, an der sie studieren werden. Auf dieser Grundlage beschließen die Rektoren (Zweigstellenleiter) die entsprechende Verordnung bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres. Bewerbungen, die nach dem 15. September eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und die Vertragssummen werden nicht zurückerstattet.
Dieses Verfahren gilt neben den staatlichen Hochschulen auch für:

— Akademie für öffentliche Verwaltung unter dem Präsidenten;

— Akademie der Generalstaatsanwaltschaft;

— Hochschule für Wirtschaft und Unternehmertum beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Armutsbekämpfung;

— Akademie für Bankwesen und Finanzen.

Dieses Verfahren gilt auch nicht für Studentinnen, die auf Masterebene an nichtstaatlichen Hochschulen und Zweigstellen ausländischer Hochschulen in Usbekistan studieren.

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