WIE IST DAS VERFAHREN, EINEM KIND EINEN NAMEN ZU GEBEN?

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WIE IST DAS VERFAHREN, EINEM KIND EINEN NAMEN ZU GEBEN?

📃 Gemäß Artikel 69 des Familiengesetzbuchs hat ein Kind das Recht auf einen Vor-, Vaters- und Nachnamen.

✅ Der Name des Kindes wird nach Vereinbarung der Eltern vergeben, und das Patronym wird nach dem Namen des Vaters vergeben.

✅ Der Nachname des Kindes bestimmt sich nach dem Nachnamen der Eltern. Bei unterschiedlichen Familiennamen der Eltern erhält das Kind nach Vereinbarung der Eltern den Familiennamen des Vaters oder der Mutter. Auf Wunsch der Eltern kann dem Kind vom Vater oder der Mutter ein Nachname nach dem Namen des Großvaters nach nationaler Tradition gegeben werden.

❗️Wenn zwischen den Eltern keine Einigung über den Vor- oder Nachnamen des Kindes besteht, wird der entstandene Konflikt durch das Vormundschafts- und Patronatsorgan gelöst.

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