ANTRAGSFRIST FÜR SUBSIDIUM.

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ANTRAGSFRIST FÜR SUBSIDIUM.

⚡️FRAGE;
Ich möchte einen Zuschuss zum Wohnen. Gibt es eine Frist für die Beantragung eines Zuschusses oder kann ich mich jederzeit bewerben?

⚡️ANTWORT;
In Übereinstimmung mit dem Präsidialdekret Nr. PF-11.03.2021 vom 6186, dem Regierungsbeschluss Nr. 23.08.2021 vom 537, als Anlage zum Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 25.03.2020 vom 182 "Über den Kauf von Wohnungs- oder Einzelwohnungen - Vorschriften über das Verfahren zur Zahlung von Zuschüssen an Bürger für den Bau und den Wiederaufbau von Räumlichkeiten.

✅ Gemäß der oben genannten Änderung können ab diesem Jahr ganzjährig Wohnbauförderungsanträge gestellt werden.

✏️ Bisher war der Antragszeitraum für den Zuschuss vom 1. März bis 1. Oktober des Jahres festgelegt. Jetzt gibt es diese Einschränkung nicht mehr. Silvester bis Silvester. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich im September oder November bewerben möchten. Alles, was Sie tun müssen, ist am Wochenende einzureichen…

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