WENN DIE VERORDNUNG MIT DER VERORDNUNG ZUSAMMENHÄNGT, WIRD DIE ZAHLUNG DER VERORDNUNG WIEDER GEZAHLT.

MIT FREUNDEN TEILEN:

WENN DIE VERORDNUNG MIT DER VERORDNUNG ZUSAMMENHÄNGT, WIRD DIE ZAHLUNG DER VERORDNUNG WIEDER GEZAHLT.

⚡️FRAGE;
Ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Ich wollte ab Januar dieses Jahres wieder arbeiten gehen. Aber ich erwarte ein weiteres Kind. Kann ich wieder von Dekret zu Dekret wechseln? Bekomme ich nach Möglichkeit ein weiteres Mutterschaftsgeld?

⚡️ANTWORT;
Die Verordnung Nr. 08.05.2002, die durch die Anordnung des Ministers für Arbeit und Sozialschutz der Republik Usbekistan vom 1136 genehmigt wurde, legt fest, dass sich ein Arbeitnehmer in Jahresurlaub (Grund- und Zusatzurlaub) und Mutterschaftsurlaub befindet und wann Mutterschaftsurlaub gewährt wird. Die Leistung wird für alle Tage des Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaubs gewährt, die im Blatt der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit aufgeführt sind.

✅ Das heißt, in Ihrer jetzigen Situation wird Ihnen wieder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt und auf dieser Grundlage muss Ihnen für alle in Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannten Tage Mutterschaftsgeld gezahlt werden.

leave a comment