RENTEN VON KINDERN MIT BEHINDERUNG UNTER 18 JAHREN ERHALTEN AUCH EINE RENTE VON 500 UZS.

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RENTEN VON KINDERN MIT BEHINDERUNG UNTER 18 JAHREN ERHALTEN AUCH EINE RENTE VON 500 UZS.

✅ Gestern, am 17.02.2022. Februar 74, Nr. PF-XNUMX. Der Präsidialerlass „Über zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und schutzbedürftigen Gruppen“ wurde angenommen.

✅ Laut Verordnung erhält der gesetzliche Vertreter eines pflegebedürftigen Kindes unter 18 Jahren mit einer Behinderung eine monatliche Beihilfe von 500 Sum (Unterhaltsgeld).

❗️Der oben genannte Zuschuss von 500 Soum wird gewährt, nachdem die Liste der Betreuer für Kinder mit Behinderungen erstellt wurde.

❗️Das ist eine neue Art der Rente. Früher gab es eine solche Rente nicht. Ein Kind mit einer Behinderung erhielt eine Beihilfe, aber seine Betreuer wurden nicht betreut.

✅ Darüber hinaus erhalten gemäß dem oben genannten Erlass Personen, die seit ihrer Kindheit behindert sind, nicht die Kindheit, jetzt die gleichen Leistungen wie diejenigen, die seit ihrer Kindheit behindert sind. Nach der bisherigen Regelung erhielten Personen ohne Behinderungen von Kindheit an eine Rente von 440 Sum und Personen mit Behinderungen von Kindheit an eine Rente von 622 Sum. Von nun an erhalten Menschen mit Behinderungen in beiden Kategorien die gleiche Rente von 622 Sum.

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