Die Liste der Lehrer, die nicht an der nächsten obligatorischen Zertifizierung teilnehmen werden, wurde genehmigt

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⚡️Die Liste der Lehrer, die nicht an der nächsten obligatorischen Zertifizierung teilnehmen werden, wurde genehmigt

Der Regierungsbeschluss (Nr. 572 vom 17.09.2021) genehmigte die Verordnung über das Verfahren zur Bescheinigung von Lehrern von Vorschul-, allgemeinbildenden Sekundar-, Sekundar-, berufsbildenden und außerschulischen Bildungseinrichtungen.

Demnach unterliegen nicht der nächsten obligatorischen Zertifizierung:

🔹 Anwärter der Naturwissenschaften, Doktoren der Philosophie (PhD) oder Doktor der Wissenschaften (DSc) und leitende Forscher, außerordentliche Professoren und Professoren, die von der Höheren Bescheinigungskommission verliehen werden;

🔹Lehrer der höchsten Qualifikationskategorie (als Schulleiter) mit 15 Jahren kontinuierlicher Berufserfahrung in Bildungseinrichtungen;

🔹 Lehrer im Rentenalter, die pädagogische Tätigkeiten ausüben;

🔹 Lehrer mit weniger als drei Jahren Unterrichtserfahrung;

🔹 Schwangere während der Schwangerschaft und für ein Jahr nach Erwerbstätigkeit;

🔹 Frauen im Mutterschaftsurlaub, während des Urlaubs und für ein Jahr nach der Arbeit;

🔹 Frauen mit Kindern unter drei Jahren, die pädagogische Tätigkeiten ausüben;

🔹 pädagogisches Personal in Langzeitbehandlung (mehr als drei Monate) während der Behandlung und sechs Monate nach Arbeitsaufnahme;

🔹 pädagogisches Personal gemäß den Absätzen 8 und 9 dieser Verordnung für die nächsten fünf Jahre ab dem Tag ihrer direkten Entsendung oder Beförderung;

🔹 Lehrer, die zu Studien-, Umschulungs- und Fortbildungskursen in die Republik und ins Ausland entsandt werden;

🔹 Für sozialschutzbedürftige Lehrkräfte, die Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden und nicht gleichberechtigt auf dem Arbeitsmarkt konkurrieren können, wird das Lehrpersonal für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum mit der Mindestanzahl an Stellen besetzt der Zulassung.

🔹 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen können andere Lehrkräfte, die nicht in diesem Absatz aufgeführt sind, von der nächsten obligatorischen Zertifizierung ausgenommen werden.

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