GIBT ES EINE VERANTWORTUNG FÜR ELTERN, DIE SEIN KIND NICHT ZUR SCHULE SCHICKEN?

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GIBT ES EINE VERANTWORTUNG FÜR ELTERN, DIE SEIN KIND NICHT ZUR SCHULE SCHICKEN?
Gemäß Artikel 9 des Bildungsgesetzes wird der allgemeinbildende Sekundarbereich in den allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs elf Jahre lang ununterbrochen und obligatorisch durchgeführt.
Gemäß Artikel 51 dieses Gesetzes sind die Eltern und andere gesetzliche Vertreter von Minderjährigen für die Erziehung, Erziehung, körperliche, geistige und intellektuelle Entwicklung des Kindes verantwortlich.
☝️Die beiden obigen Artikel weisen darauf hin, dass Ihr Schüler 11 Jahre Schulpflicht erhalten sollte und dass diese von den Eltern bereitgestellt werden sollte.
🔰 Auch Eltern und andere gesetzliche Vertreter von Minderjährigen:
👉 Sicherstellen, dass ihre Kinder eine allgemeine Sekundar-, Sekundar- oder berufsbildende Grundschule erhalten;
👉 Sicherstellung der Beteiligung der Kinder am Lernen und Überwachung ihres Lernens;
👉 Bedingungen für die geistige, geistige und körperliche Entwicklung ihrer Kinder schaffen;
👉 Einhaltung der internen Verfahren der Bildungsorganisation, die den Bildungsprozess regeln;
👉 Respektieren Sie die Ehre und Würde der Teilnehmer am Bildungsprozess.
❗️Nach dem Inhalt dieser Regeln ist die Mutter Ihrer Schülerin verpflichtet, sie zur Ausbildung in die Schule zu schicken und sicherzustellen, dass Ihre Schülerin eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhält.
‼️ Kommt die Mutter diesen Pflichten nicht nach, wird die Verwaltungshaftung für die Handlungen der Mutter begründet. Das heißt, gemäß Artikel 47 der Verwaltungshaftungsordnung führt die Nichterfüllung von Erziehungs- und Erziehungspflichten durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten, einschließlich der Verwaltungshaftung von Minderjährigen, zur Begehung einer Straftat - einer Geldstrafe im dem ein- bis fünffachen Betrag der Grundrechnung.

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