In den Schulen finden Finanzbildungskurse statt

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In den Schulen finden Finanzbildungskurse statt
Der Präsidialerlass „Über Maßnahmen zur wirksamen Organisation der Aktivitäten des Ministeriums für Vorschul- und Schulbildung und der Organisationen innerhalb seines Systems“ (PF-79, 26.05.2023) wurde verabschiedet.
Laut Dekret gilt ab dem Studienjahr 2023/2024 Schritt für Schritt:
👉 Bildungsprogramme und lehrmethodische Komplexe werden den Schülern der 1. bis 4. Klassen der Schulen, in den Grundschulklassen, in den 5. bis 9. Klassen und in den Interessen und Fähigkeiten der Schüler der 10. bis 11. Klasse vorgestellt;
👉 Es wird ein neues Bewertungsverfahren eingeführt. Dabei werden die Fähigkeit des Studierenden, das Fach in der Praxis anzuwenden, sein kritisches Denken und seine Analysefähigkeiten bewertet;
👉 Informatikunterricht findet in den Grundschulklassen und Finanzkompetenzunterricht in den Sekundarschulklassen statt;
👉 Der Anteil der praktischen Ausbildung in allen Fächern wird auf 60 % erhöht.
👉 Ab dem 2024. Januar 1 wird die Berufszertifizierung von Lehrkräften eingeführt, die erstmals an der Schule eingestellt werden.
In diesem Fall arbeiten die Lehrkräfte ab dem Studienjahr 2023/2024 als Lehramtsstudierende und müssen innerhalb eines Jahres ein Zertifikat erhalten.
👉 Ab dem 2024. Januar 1 wird ein neues Verfahren zur Vergabe der Qualifikationskategorie an Erzieherinnen und Erzieher staatlicher Kindergärten, Schulen und außerschulischer Bildungsträger eingeführt.
In diesem Fall finden mindestens einmal im Jahr Prüfungen für die Qualifikationskategorie in zwei Stufen statt, wobei in der ersten Stufe der Kenntnisstand des Bewerbers über das Fachgebiet und den beruflichen Standard und in der zweiten Stufe die pädagogischen Fähigkeiten beurteilt werden ausgewertet.
👉 Ab dem 2024. Juni 1 entspricht das Gehalt von Lehrkräften mit höherer Ausbildung in Kindergärten dem Gehalt von Schullehrern.

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