Verfahren und Bedingungen der Geburtsregistrierung

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Verfahren und Bedingungen der Geburtsregistrierung

- Die Registrierung der Geburt von Kindern ist obligatorisch und muss innerhalb eines Monats am Geburtsort der Kinder oder am Ort des ständigen Wohnsitzes eines Elternteils im Standesamt erfolgen.

- Die Geburt eines Kindes wird anhand einer ärztlichen Geburtsurkunde, des Familienstands und der Ausweispapiere der Eltern erfasst.

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