SIE WERDEN NICHT FÜR DEN KINDERGARTEN BEZAHLT

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SIE WERDEN NICHT FÜR DEN KINDERGARTEN BEZAHLT

✅ Für Kinder mit folgenden Krankheiten wird kein Kindergartenbeitrag gezahlt (http://www.lex.uz/docs/3019665): 👈

❗️schwere Sprachfehler (Rhinolalie, Stottern, kindliche Aphasie, Rückstand in der psychosprachlichen Entwicklung);

❗️schwere Hörbehinderung (Schwerhörigkeitsgrad II-IV);

❗️schwere Sehbehinderungen (Blindheit, Amblyopie und Sehschwäche);

❗️Bewegungsstörungen;

❗️Verzögerung der geistigen Entwicklung (geistige Behinderung (Verzögerung der geistigen Aktivität und leichte geistige Behinderung);

❗️komplexe Mängel (das Vorhandensein von zwei oder mehr Entwicklungsfehlern);

❗️das erste Auftreten von Tuberkulose (Personen, die Kontakt zu einem Patienten aus derselben Familie (Haushalt) haben, tubviraj) sowie die Erholungsphase nach der Tuberkulose.

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