Für Kinder mit folgenden Erkrankungen werden keine Kindergartengebühren gezahlt:

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Für Kinder mit folgenden Erkrankungen werden keine Kindergartengebühren gezahlt:
👉 schwere Sprachstörungen (Rhinolalie, Stottern, Kinderaphasie, Entwicklungsverzögerung bei der Psycho-Sprachentwicklung);
👉 schwere Hörbehinderung (Gehörlosigkeit II-IV);
👉 schwere Sehbehinderungen (Blindheit, Amblyopie und Sehbehinderung);
👉 Bewegungsstörungen;
👉 Rückstand in der geistigen Entwicklung (mentale Retardierung (Verzögerung der geistigen Aktivität und leichtes Maß an geistiger Retardierung);
👉 komplexe Mängel (das Vorhandensein von zwei oder mehr Mängeln in der Entwicklung);
👉 das erste Auftreten von Tuberkulose (Personen, die Kontakt zu einem Patienten aus derselben Familie (Haushalt), Tubviraj haben), sowie die Genesungszeit nach Tuberkulose.

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