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Verordnung über Familienkinderheime durch Regierungsbeschluss (Nr. 451, 16.08.2022) Bestätigt
🔰 Gemäß den Vorschriften wird das Familienwaisenhaus durch Beschluss des Bezirks(stadt)bürgermeisters errichtet.
📝 Wer seine Kinder zur Familienerziehung bringen möchte, bewirbt sich beim Hokim.
❕ In diesem Fall können verheiratete Bürger zwischen 35 und 60 Jahren unterhaltsberechtigte Eltern haben.
➡️ Kinder von der Geburt bis 18 Jahre werden zur Familienerziehung gegeben.
☑️ Kinder ab 10 Jahren können nur mit ihrer Zustimmung in ein Familienwaisenhaus geschickt werden.
🔘 Mindestens 3, aber nicht mehr als 3 Kinder unter 5 Jahren werden zur Erziehung ins Familienwaisenhaus gegeben.
Die Lebenshaltungskosten von Pflegekindern in Familienwaisenheimen werden aus dem Staatshaushalt gedeckt.
💰Für die Lebenshaltungskosten jedes Pflegekindes werden monatlich 7 BHM (5 Millionen Sum) für Kinder unter 1,5 Jahren und 8 BHM (18 Millionen Sum) für Kinder im Alter von 7-2,1 Jahren zugewiesen. .