Das Verfahren zur Zahlung des Vertragsgeldes an Studenten in vier Raten

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Zur Bekanntmachung des Ministeriums für höhere und sekundäre Sonderbildung entsprechend, Studenten können den Vertrag in folgenden Zeiträumen bezahlen:

mindestens 25 % des Auszahlungsbetrags bis zum 15. September (bzw. bis zur von der Landeszulassungskommission festgesetzten Frist) für zum Studium empfohlene Bewerberinnen und Bewerber und bis zum 1. Oktober für Studierende des zweiten und der folgenden Studienabschnitte (bzw. bis zur von der Geschäftsführung verlängerten Frist). von Hochschulen);

mindestens 50 % des Zahlungsbetrags bis zum 1. Januar, 75 % bis zum 1. April und 100 % bis zum 1. Juli (oder bis zu den von der Geschäftsführung von OTM verlängerten Fristen);

für ausländische Staatsbürger bis zu den von der Leitung der Hochschule festgelegten Fristen;

Dauer und Höhe der Zahlungen für die erste Hälfte des Studienjahres an die auf der Grundlage eines differenzierten Zahlungsvertrages („Supervertrag“) zum Studium empfohlenen Bewerberinnen und Bewerber werden von der Landeszulassungskommission festgelegt, im Übrigen fristgerecht durch die Hochschulleitung.

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