Wer bezahlt verlorene Bücher in der Schule und wie viel?

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Wer bezahlt verlorene Bücher in der Schule und wie viel?
Gemäß der „Verordnung über das Verfahren zur Bereitstellung von Lehrbüchern und unterrichtsmethodischen Handbüchern für weiterführende Schulen (https://lex.uz/docs/2378458)“, unabhängig von der Art und Weise der Verwendung von Lehrbüchern oder unterrichtsmethodischen Handbüchern Gehen sie verloren oder werden sie unbrauchbar, so haben die Eltern des Schülers bzw. deren Stellvertreter bzw. Sponsoren oder Lehrer den Schaden durch solche Lehrbücher oder unterrichtsmethodischen Handbücher zu ersetzen oder den in den Primärdokumenten (Rechnung, Frachtbrief) ausgewiesenen Wert zu zahlen.
Die Eltern der Schüler bzw. deren Stellvertreter bzw. Sponsoren bzw. Lehrer zahlen den Schadensersatz in folgender Höhe:
👉 für jedes Lehrbuch oder unterrichtsmethodische Handbuch von Schülern der 1. Klasse – einmalig;
👉 (https://t.me/+KzysPSHcaRVlMGQy) für jedes Lehrbuch oder unterrichtsmethodische Handbuch von Schülern der 2. bis 4. Klasse – doppelt so viel;
👉 Für jedes Lehrbuch oder unterrichtsmethodische Handbuch von Schülern der 5. bis 11. Klasse – in Höhe von viermal.
Die Abrechnung von Lehrbüchern und unterrichtsmethodischen Handbüchern im Bibliotheksbestand der allgemeinbildenden Schule, deren Nutzung, deren Aufbewahrung, Verfügbarkeit und Bewegung von Zahlungsbelegen für sie sowie pädagogische Aktivitäten, die darauf abzielen, bei den Schülern ein Gefühl für den Umgang mit Lehrbüchern zu entwickeln wird von den Bibliothekarinnen und Bibliothekaren der allgemeinbildenden Schulen durchgeführt.

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