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Gemäß dem entsprechenden Dekret des Präsidenten lauten die Parameter der staatlichen Zulassungsordnung für öffentliche Hochschulen für das Studienjahr 2022/2023 wie folgt Bestätigt:
Zulassungsquoten für Studenten
- Vollzeitausbildung - 77 Personen;
- in Form von Fernunterricht - 26 095 Personen;
- Abendbildung - 3 Personen;
- Fernunterricht - 3 410 Personen;
Zulassungsquoten für das Masterstudium
- in der Meisterausbildung - 10 688 Personen.
Den Aufsichtsräten der staatlichen Universitäten mit finanzieller Selbständigkeit und den durch Beschluss des Kuratoriums befugten Hochschulen wurde empfohlen, bis zum 2022 die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen zu genehmigen.