Neue Informationen zu 50 % der Mietrückerstattung für Studierende, die in Mietwohnungen wohnen

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Neue Informationen zu 50 % der Mietrückerstattung für Studierende, die in Mietwohnungen wohnen 🤩⚡️

Gemäß dem Beschluss werden ab dem 2021. Mai 1 60 % der monatlichen Miete von 50 % der Studierenden öffentlicher Hochschulen gezahlt, die zur Miete in einem Haus wohnen, das nicht durch ein Wohnheim gedeckt ist und ihnen nicht gehört, einschließlich ihrer Eltern (gesetzliche Vertreter). Die Erstattung erfolgt aus dem Staatshaushalt.

In diesem Fall:

— Der entschädigte Teil der Mietzahlung sollte das 1-fache BHM in der Stadt Taschkent und das 0,5-fache BHM in anderen Regionen nicht überschreiten;

— Der erstattungsfähige Teil der Mietzahlung ist vor allem für Kinder aus bedürftigen Familien, vorbildliche und aktive Studierende erstattungsfähig;

— Anderen Studierenden, die auf der Grundlage des Rechts auf Miete wohnen, kann die OTM aus außerbudgetären Mitteln einen Teil der monatlichen Miete erstatten.

Quelle: @lawyetakhborot

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