NICHT DAS GANZE EIGENTUM, DAS EIN PAAR WÄHREND IHRER RECHTLICHEN EHE ERWORBEN SOLLTE, SOLLTE GETEILT WERDEN.

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NICHT DAS GANZE EIGENTUM, DAS EIN PAAR WÄHREND IHRER RECHTLICHEN EHE ERWORBEN SOLLTE, SOLLTE GETEILT WERDEN.

⚡️ Frage; Ich lebe seit 2 Jahren nicht mehr mit meinem Mann zusammen, aber unsere legale Ehe wurde noch nicht annulliert. Mein Mann hat in diesen zwei Jahren ein Dreizimmerhaus gekauft. Kann ich die Hälfte des Hauses beanspruchen, das er gekauft hat?

⚡️ Antwort; Artikel 27 des Familiengesetzbuches bezieht sich auf die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten (andere Güter, die während der gesetzlichen Ehe erworben oder als gemeinschaftlich anerkannt wurden) auf Antrag sowohl während der Ehe als auch nach der Eheschließung scheiden lassen. Das heißt, während Sie zusammenleben, können Sie mit einem Anspruch auf gemeinsames Eigentum vor Gericht gehen, aber es gibt eine Norm im fünften Teil dieses Artikels, der ich nicht viel Aufmerksamkeit schenke.

❗️Es wird in der Norm gesagt;

👉 Bei Beendigung der Familienbeziehungen kann das Gericht das Vermögen, das der Ehemann und die Ehefrau während ihres getrennten Lebens erworben haben, als Eigentum eines jeden von ihnen anerkennen.

✏️ Was bedeutet das? In diesem Fall ist das Paar noch nicht rechtsgültig geschieden, lebt aber nicht wie Sie zusammen. In diesem Fall kann das Vermögen, das ohne formelle Scheidung erworben wurde, während sie nicht zusammengelebt haben, vom Gericht nicht als gemeinsames Vermögen anerkannt und dieses Vermögen wiederum nicht geteilt werden. Was Sie finden, bedeutet, was Sie bekommen, was Sie bekommen. Nur dieses Verfahren fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts, das das Vermögen teilt. Wenn das Gericht sagt, dass es so sein soll, wird es geteilt, wenn es es nicht für notwendig hält, wird es nicht geteilt.

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