Können rechtmäßig Verheiratete auch Unterhalt erhalten?

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✅ Können auch rechtmäßig Verheiratete Unterhalt erhalten?

Frage; Mein Mann und ich sind in einer Scharia-Ehe verheiratet. Wir haben ein Kind in der Mitte. Wir sind jetzt geschieden und leben seit einem Jahr nicht mehr zusammen. Kann ich von ihr Unterhalt verlangen, auch wenn ich rechtmäßig verheiratet bin?

Antworten; Laut Gesetz wird der Unterhalt von der Person eingezogen, die in der Geburtsurkunde des Kindes als Vater aufgeführt ist, wenn Sie ein Kind haben, und Sie können problemlos Unterhalt verlangen. Wenn Sie keinen Ehepartner anstelle des Namens des Kindes in der Geburtsurkunde des Kindes haben, können Sie zunächst beim Zivilgericht die Feststellung der Vaterschaft des Kindes beantragen und nach der Feststellung der Vaterschaft von der Person Unterhaltsansprüche geltend machen deren Vaterschaft festgestellt wurde.

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