Kinder von im Ausland arbeitenden Kindern haben keinen Anspruch auf Kindesunterhalt.

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🟢 Wird das Kindergeld an die Kinder von im Ausland arbeitenden Personen gezahlt.

Frage; Mein Mann hat in Russland gearbeitet. Ich habe 3 Kinder. Als ich bei der Nachbarschaft Kindergeld beantragte, wurde mir gesagt, dass ich kein Kindergeld bekommen würde, weil mein Mann in Russland sei. Ist das richtig?

Antworten; Gemäß den vom Ministerkabinett Nr. 654 genehmigten Vorschriften ist die Familie zu bestimmen, wenn die durch den elektronischen Informationsaustausch erhaltenen Informationen nicht die Höhe der Überweisungen von im Ausland tätigen Familienmitgliedern angeben oder im Ausland geschäftlich oder anderweitig tätig sind das durchschnittliche monatliche Gesamteinkommen eines im Ausland tätigen Familienmitglieds, das geschäftliche und sonstige Tätigkeiten im Ausland ausübt, das Doppelte des Mindestlohns (1 Sum) für den Zeitraum der Einkommensermittlung beträgt akzeptabel.

🟢 Das bedeutet, dass Ihr Ehepartner doppelt so viel EKIX (1 Sum) hat, wenn Ihr Ehepartner zum Arbeiten ins Ausland gegangen ist und es nicht möglich ist, elektronisch zu ermitteln, wie viel Geld er in diesem Land verdient. In der Praxis spielt es keine Rolle, ob er mehr oder weniger zu Hause verdient, sein Einkommen wird verdoppelt. Die Ermittlung des Gesamteinkommens der Familie für die Einstellung des Kindesunterhalts wird auf der Grundlage dieser beiden Zeiten in Bezug auf Ihren Ehepartner berechnet.

✅ Es ist also absolut falsch zu sagen, dass Ihre Kinder keinen Unterhalt erhalten, weil Ihr Ehepartner im Ausland ist. Zeigen Sie diese Information dem Verstand, der Ihnen das gesagt hat.

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