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WANN WERDEN FRAUEN AUS DEM „FRAUENREGISTER“ ENTFERNT?
📃 Gemäß der durch den Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 145 genehmigten Verordnung werden Frauen in folgenden Fällen aus dem „Frauenregister“ gestrichen:
❗️ wenn die für jede Kategorie angegebene praktische Hilfe vollständig ausgewiesen ist (auf der Grundlage eines individuellen Programms);
❗️ bei voller staatlicher Unterstützung;
❗️gemäß seiner Bewerbung;
❗️ Wenn festgestellt wird, dass es illegal in das „Frauen-Notizbuch“ eingetragen wurde;
❗️ bei der Ausreise zu einem dauerhaften Wohnsitz in anderen Ländern;
❗️ wenn das Gerichtsurteil, das einen Freiheitsentzug vorsieht, rechtskräftig wird;
❗️ im Falle des Todes einer Person oder wenn diese aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung als vermisst erklärt wird.
✏️ Niemand hat das Recht, Sie von sich aus in einer im Beschluss nicht festgelegten Reihenfolge und ohne Hilfe aus diesen Registern auszuschließen.