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🔴 IN WELCHEN FÄLLEN WIRD EIN STUDENT AUS DEM STUDIEREN ENTFERNT.
⚡️Laut Regierungsbeschluss Nr. 20.06.2017 vom 393 werden Studierende in folgenden Fällen ausgewiesen.
✅ nach Belieben;
✅ im Zusammenhang mit der Verlegung des Studiums an eine andere Bildungseinrichtung;
✅ aus gesundheitlichen Gründen (basierend auf der Bescheinigung der Ärztekommission);
✅ wegen Verstoßes gegen die Bildungsdisziplin und die internen Vorschriften und die Ethik der Hochschule;
✅ für das Versäumen von mehr als 74 Unterrichtsstunden während eines Semesters ohne triftigen Grund;
✅ wegen nicht fristgerechter Zahlung von Studiengebühren (bei gebührenpflichtigen Studierenden);
✅ im Zusammenhang mit der Inhaftierung des Studenten durch das Gericht;
✅ im Falle eines Verstoßes gegen das durch die Gerichtsentscheidung festgelegte Verfahren bei den Aufnahmeprüfungen;
✅ weil er gestorben ist