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In welchen Fällen wird die Rente gekündigt?
Die Zahlung der festgesetzten Rente wird in folgenden Fällen ausgesetzt:
- wenn die Rente fällig ist;
- Versäumnis, länger als drei aufeinanderfolgende Monate eine Rente zu erhalten (aufgrund vorübergehender Abwesenheit von zu Hause oder aus anderen Gründen);
- Inhaftierung eines Rentners (mit Ausnahme von Personen, die in Strafkolonien Haftstrafen verbüßen);
- wenn der Rentner in Pensionen für psychisch kranke Personen lebt;
- wenn der Rentner die Aussetzung der Rentenzahlungen beantragt;
- im Falle einer Suche nach Personen, die aus den Ermittlungs-, Ermittlungs- und Gerichtsbehörden fliehen und sich im Falle ihres Verschwindens weigern, eine strafrechtliche Verurteilung zu verbüßen;
- Versäumnis der Person, die die Vollmacht erteilt hat, innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu erscheinen, um ihren Anspruch auf eine Rente zu bestätigen.
Quelle: Pensionskasse