Ist ein Wechsel der Ausbildungsform bei Übertritt und Wiederaufnahme des Studiums möglich?

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Ist ein Wechsel der Ausbildungsform bei Übertritt und Wiederaufnahme des Studiums möglich?

Laut Regierungsbeschluss (20.06.2017 Nr. 393) sind folgende Umstände Gründe für die Ablehnung des Antrags eines Bürgers auf Versetzung und Wiederaufnahme des Studiums:

➖von der Abend-(Schicht-)Bildung zur außerschulischen (sonderpädagogischen) Bildung und von einem Bildungsbereich in einen anderen Bereich der Abend-(Schicht-)Bildung;

➖von Teilzeit-(Sonder-Teilzeit-)Bildung zu Vollzeit-Bildung und von einem Bildungsbereich zu einem anderen Teilzeit-(Sonder-Teilzeit-)Bildungsbereich;

➖von einer Bildungsform zu einer außeruniversitären Sonderpädagogik und von einer außeruniversitären Sonderpädagogik zu einer anderen Bildungsform.

Daher wird der Antrag derjenigen, die in den oben genannten Situationen einen Antrag auf Versetzung oder Wiederaufnahme des Studiums gestellt haben, abgelehnt. In diesem Fall ist es also nicht möglich, die Bildungsform zu ändern.

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