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SITUATIONEN, DIE DIE EHE VERHINDERN.
📄 Gemäß Artikel 16 des Familiengesetzbuches ist die Eheschließung in folgenden Fällen nicht erlaubt:
👉 wenn einer der Ehegatten in einer anderen Ehe ist; (Das heißt, wenn er nicht legal mit jemand anderem verheiratet ist)
👉 wenn die zu heiratenden Parteien genealogisch eng verwandt sind, wenn die Ehe zwischen leiblichen und Halbbrüdern und -schwestern sowie zwischen Adoptierten und Adoptierten geschlossen wird, wenn eine Ehe geschlossen wird;
👉 wenn einer der Ehegatten aufgrund einer psychischen Erkrankung vom Gericht für geschäftsunfähig befunden wurde.