Verbrauchssteuer

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MMund: VERBRAUCHSSTEUER
 
Planen:
 
  1. Verbrauchsteuerzahler und Besteuerungsobjekt.
  2. Anpassung der Besteuerungsgrundlage
  3. Verbrauchsteuerberechnungsverfahren.
  4. Verbrauchsteuerabzug.
  5. Verfahren für die Einreichung der Rechnung und Zahlung der Steuer.
Basis Sätze:
Verbrauchsteuern, Rohstoffe, natürlicher Wert, Vertragspreis, freier Preis, ad valorem.
  1. Verbrauchsteuerzahler und Besteuerungsobjekt.
Verbrauchsteuerzahler juristische und natürliche Personen sind:
— Hersteller von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (verbrauchsteuerpflichtige Waren) auf dem Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan;
— Importeure verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Zollgebiet der Republik Usbekistan;
— ein Partner (Teilnehmer) des Vertrages der einfachen Gesellschaft, der mit der Führung der Geschäfte der einfachen Gesellschaft betraut ist, falls die einfache Gesellschaft verbrauchsteuerpflichtige Waren herstellt.
Gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts der Republik Usbekistan kann eine Person, die kein Hersteller verbrauchsteuerpflichtiger Waren ist, als Verbrauchsteuerzahler für bestimmte Arten verbrauchsteuerpflichtiger Waren benannt werden.
Die folgenden Operationen ist ein verbrauchsteuerpflichtiger Gegenstand:
1) Verkauf von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, einschließlich:
— Verkauf (Versand) von Waren;
— im Falle der Nichterfüllung der durch das Pfand gesicherten Verpflichtung, Herausgabe der verpfändeten verbrauchsteuerpflichtigen Waren durch den Verpfänder;
— kostenlose Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren;
— Übertragung verbrauchsteuerpflichtiger Waren an einen vom Arbeitgeber eingestellten Arbeitnehmer zu Lasten des Lohns in den gesetzlich vorgesehenen Fällen oder Übertragung an den Gründer (Teilnehmer) einer juristischen Person zu Lasten berechneter Dividenden;
— Übertragung verbrauchsteuerpflichtiger Waren zum Austausch gegen andere Waren (Bauleistungen, Dienstleistungen) in den gesetzlich vorgesehenen Fällen;
2) Übertragung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren an den genehmigten Fonds (genehmigtes Kapital) einer juristischen Person als Beitrag oder Beitrag oder als Beitrag eines Gesellschafters (Teilnehmers) im Rahmen eines allgemeinen Gesellschaftsvertrags;
3) Übertragung verbrauchsteuerpflichtiger Waren an den Teilnehmer (Gründer) einer juristischen Person im Falle des Ausscheidens (Verlassen) der juristischen Person oder im Zusammenhang mit der Umstrukturierung, Liquidation (Konkurs) einer juristischen Person sowie hergestellter verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Rahmen eines einfachen Gesellschaftsvertrages Übertragung an den Partner (Teilnehmer) dieses Vertrages für den Fall, dass sein Eigentumsanteil am Gesamteigentum der Vertragspartner zugeteilt oder verteilt wird;
4) Abgabe von verbrauchsteuerpflichtigen Waren zur Verarbeitung auf Anteilsbasis sowie von Rohstoffen und Materialien auf Anteilsbasis, einschließlich des Herstellers von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die Produkte der Verarbeitung von verbrauchsteuerpflichtigen Rohstoffen und Materialien sind, Übertragung an den Eigentümer von Rohstoffen und zur Verarbeitung gegebene Materialien;
5) Transfer von produzierten und (oder) abgebauten verbrauchsteuerpflichtigen Waren für den eigenen Bedarf;
6) verbrauchsteuerpflichtige Waren der Republik Usbekistan Einfuhr in das Zollgebiet.
  1. Steuerbemessungsgrundlage und Anpassungen daran
Die Verbrauchsteuersätze werden in absoluten (festen) Beträgen auf der Grundlage der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage der in Naturalien ausgedrückten verbrauchsteuerpflichtigen Waren bestimmt.
Verbrauchsteuersätze werden in Prozentsätzen (ad valor) auf hergestellte verbrauchsteuerpflichtige Waren festgesetzt, wenn der Abgabenordnung
Artikel 232
sofern im dritten und vierten Teil nichts anderes bestimmt ist, die Verbrauchssteuer und die Mehrwertsteuer exklusive Wert der realisierten verbrauchssteuerpflichtigen Waren ist die Bemessungsgrundlage.
Verbrauchsteuern, die aufgrund von Löhnen, aufgrund von berechneten Dividenden, unentgeltlich oder im Austausch für andere Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) gezahlt werden, sowie im Falle des Verkaufs von Waren zu niedrigeren Preisen als den Einstandspreisen, muss der Steuerzahler weniger zahlen als die tatsächlichen Kosten der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung Der auf der Grundlage des Festpreises berechnete Wert ist die Besteuerungsgrundlage.
Die Besteuerungsgrundlage für verbrauchsteuerpflichtige Waren, die aus zur Verarbeitung gelieferten Rohstoffen und Materialien hergestellt werden, umfasst den Wert der Arbeiten im Zusammenhang mit der Herstellung verbrauchsteuerpflichtiger Waren und den Wert der zur Verarbeitung gelieferten Rohstoffe und Materialien.
Die Verbrauchsteuersätze werden in Prozenten (ad valor) auf der Grundlage des Zollwerts ermittelt, der gemäß den Zollvorschriften über die Besteuerungsgrundlage für eingeführte verbrauchsteuerpflichtige Waren ermittelt wird.
Steuerbemessungsgrundlagean den Steuerzahler in folgenden Fällen:
— bei vollständiger oder teilweiser Rücksendung der Ware;
— wenn die Geschäftsbedingungen geändert werden;
— wenn sich die Preise ändern, wenn der Käufer einen Rabatt in Anspruch nimmt.
Zur Bemessungsgrundlage Artikel 233 der Abgabenordnung die Einführung der im ersten Teil vorgesehenen Korrektur erfolgt innerhalb eines Jahres, bei Waren mit bestimmter Gewährleistungsfrist innerhalb der Gewährleistungsfrist.
Anpassung der Besteuerungsgrundlage der Abgabenordnung
Artikel 233
eine neue Rechnung gemäß dem ersten und zweiten Teil oder Artikel 233 der Abgabenordnung es wird auf der Grundlage anderer Dokumente durchgeführt, die das Eintreten des im ersten Teil genannten Ereignisses bestätigen.
 
  1. Verbrauchsteuerberechnungsverfahren.
Die Höhe der Verbrauchsteuer pro Produkteinheit (1 Liter) auf alkoholische Produkte wird nach folgender Formel ermittelt:
(M x A) / 100 %,
in welchem:
M ist die Stärke des fertigen alkoholischen Produkts (%) (unabhängig von der Art des Ausgangsmaterials, aus dem Alkohol hergestellt wird)
A ist der Verbrauchsteuersatz, in Summen pro Produkteinheit.
Die Höhe der Verbrauchsteuer auf andere verbrauchsteuerpflichtige Waren wird nach folgender Formel ermittelt:
(O x A) / 100,
in welchem:
O — Vertragspreis (frei) einschließlich Verbrauchssteuer, ohne Mehrwertsteuer;
A ist der Verbrauchsteuersatz.
 
  1. Verbrauchsteuerabzug.
Artikel 236 der Abgabenordnung die Höhe der Verbrauchsteuer, die gemäß berechnet wird Artikel 237 der Abgabenordnung wird um den angegebenen Rabattbetrag gekürzt.
Wenn verbrauchsteuerpflichtige Waren empfangen oder in das Zollgebiet der Republik Usbekistan eingeführt werden und diese Waren anschließend als Rohstoffe für die Herstellung verbrauchsteuerpflichtiger Waren verwendet wurden, wird der im Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan gezahlte Verbrauchsteuerbetrag abgezogen ein Weg.
Lieferanten von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Rohstoffen) müssen die Höhe der Verbrauchsteuer auf diese Waren (Rohstoffe) in der Rechnung angeben. Wenn der Verbrauchsteuerbetrag für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Rohstoffe) nicht in der Rechnung angegeben ist, wird dieser Verbrauchsteuerbetrag nicht abgezogen.
Der Rabatt wird in Bezug auf den in der Rechnung oder Zollfrachterklärung angegebenen Verbrauchsteuerbetrag gewährt, der auf der Grundlage der Menge der verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Rohstoffe) bestimmt wird, die der Menge der während des Steuerzeitraums verkauften verbrauchsteuerpflichtigen Waren entspricht.
Sie wird auch bei der Übergabe der aus Rohstoffen und Materialien zur Verarbeitung hergestellten verbrauchsteuerpflichtigen Waren erhoben, sofern der Eigentümer der steuerpflichtigen Rohstoffe und Materialien bestätigt, dass er die Verbrauchsteuer entrichtet hat.
  1. Verfahren für die Einreichung der Rechnung und Zahlung der Steuer.
Berechnung der Verbrauchsteuer an die staatlichen Steuerbehörden am Ort der Steuerregistrierung:
— von Mikro- und Kleinunternehmen, die Verbrauchsteuerzahler sind — spätestens am 25. Tag des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats in jedem Quartal des Jahres;
— von Steuerzahlern, die Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen nicht einschließen — monatlich bis spätestens zum 25. Tag des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats einzureichen.
Artikel 239 der Abgabenordnung sofern nicht anders angegeben, Artikel 236 und 237 der Abgabenordnung Der gemäß den folgenden Bedingungen berechnete Verbrauchsteuerbetrag wird an den Haushalt gezahlt:
— spätestens am 13. Tag des laufenden Monats — für die ersten zehn Tage des laufenden Monats;
— spätestens am 23. Tag des laufenden Monats — für die zweiten zehn Tage des laufenden Monats;
— spätestens am 3. Tag des Folgemonats — für die verbleibenden Tage des Berichtsmonats.
Die Verbrauchsteuer auf importierte verbrauchsteuerpflichtige Waren wird vom Importeur vor oder während der Zollabfertigung der Waren bezahlt.
Die Verbrauchsteuer auf eingeführte verbrauchsteuerpflichtige Waren, die mit Verbrauchsteuermarken gekennzeichnet werden müssen, wird vor Erhalt der Verbrauchsteuermarken entrichtet.
Tabakerzeugnisse und alkoholische Getränke, die im Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan hergestellt und in ihr Zollgebiet eingeführt werden, müssen gemäß dem vom Ministerkabinett der Republik Usbekistan festgelegten Verfahren mit Verbrauchsteuermarken gekennzeichnet werden.
 
Rezensionsfragen:
1. Welche Personen zahlen Verbrauchssteuer?
2. Erläutern Sie die Verbrauchsteuerberechnungsformel anhand eines Beispiels.
3/Was sind Verbrauchsteuerrabatte?
4. Erläutern Sie das Verfahren zur Anwendung des Verbrauchsteuersatzes.
5. Geben Sie die Bedingungen für die Berechnung der Verbrauchsteuer und die Zahlung an das Budget an.

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