FAMILIEN MIT VIELEN KINDERN, DIE IHREN UNTERSTÜTZER VERLOREN HABEN, ZAHLEN KEINE GRUNDSTEUER.

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FAMILIEN MIT VIELEN KINDERN, DIE IHREN UNTERSTÜTZER VERLOREN HABEN, ZAHLEN KEINE GRUNDSTEUER.

✅ kinderreiche Familien, bei denen ein oder beide Elternteile verstorben sind, gelten als kinderreiche Familien, die einen Ernährer bei der Besteuerung verloren haben.

✅ Solche Familien gehören zur Kategorie der Familien, die keine Grundsteuer nach Artikel 436 der Abgabenordnung zahlen müssen.

✅ Um dieses Privileg nutzen zu können, muss eines der Familienmitglieder bei der Bezirks- (Stadt-)Zweigstelle der Außerbudgetären Pensionskasse eine entsprechende Bescheinigung über den Verlust eines Ernährers beantragen Nutzen Sie das oben genannte Privileg.

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