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Bewerberinnen und Bewerber, die mit den Ergebnissen der Tests unzufrieden sind, können schriftlich oder elektronisch Beschwerde bei der Beschwerdekommission einreichen. hat das Recht.
Anträge anfechten mein.dtm.uz wird online über die Website (im persönlichen Büro des Bewerbers) und bis zum 6. September akzeptiert geht weiter.
Um Einspruch einlegen zu können, muss der Bewerber an der Prüfung teilgenommen haben und nicht davon ausgeschlossen worden sein.
Dementsprechend erhält der Antragsteller, der die Beschwerde eingelegt hat, eine Mitteilung, in der das Datum und die Uhrzeit der Überprüfung angegeben sind.
Laut Gesetz:
Der Antragsteller, der Berufung eingelegt hat, muss an dem in der Mitteilung angegebenen Tag mit seinem Reisepass und seiner Aufenthaltserlaubnis erscheinen.
Während des Einspruchsverfahrens erhält der Bewerber eine Kopie seines Antwortbogens, eine Liste der falsch ausgefüllten Testaufgaben und ein Buch mit Testaufgaben, die dem Bewerber während der Tests vorgelegt werden.
Die Beschwerde wird von der Beschwerdekommission nur in Anwesenheit des Antragstellers auf der Grundlage seiner schriftlichen Antworten geprüft.
Der Beschwerdeführer erhält eine Kopie der Beschwerdeentscheidung.
Folgendes ist während des Beschwerdeverfahrens nicht zulässig:
Versuch, ein Mobiltelefon, einen Computer, Telekommunikationsgeräte und Tabellenkalkulationen (mit Ausnahme von Wörterbüchern, Tabellen) in den Raum einzubringen oder einzubringen, in dem die Berufung abgehalten wird;
Testmaterialien an einen anderen Bewerber weitergeben, ihm helfen oder während des Berufungsverfahrens Hilfe holen;
Herausreißen einer Seite aus einem Testbuch.