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Was hat sich seit dem 1. September an der Gesetzgebung geändert?
🟢 An einige Mitarbeiter von Sportschulen werden Prämien gezahlt.
🟢 Pflege ist Selbstbeschäftigung.
🟢 Einige Nichtregierungsorganisationen können "Elektronische Regierungsinformationen" verwenden.
🟢 Schwangerschafts- und Geburtsgeld werden nach Maßgabe der staatlichen Sozialversicherung gezahlt.
🟢 Fahrzeuge, die jünger als 10 Jahre sind, werden freiwillig der technischen Untersuchung unterzogen.
🟢 Familienkindergärten dürfen Kinder unter 3 Jahren aufnehmen.
🟢 Die elektronische Registrierung von Vollmachten für die Fahrzeugverwaltung wird über my.gov.uz gestartet.
🟢 Es wird ein Register ländlicher Gebiete mit dichten Arbeitskräfteressourcen eingeführt.
🟢 Das Verfahren zur Bestimmung der Bewertung von Bildungsorganisationen, die Zugführer ausbilden, wird festgelegt.
🟢 Mitarbeiter medizinischer Organisationen mit wissenschaftlichen Titeln erhalten einen Bonus.
🟢 Akademische Lyzeumsleiter*innen und Pädagog*innen bilden sich kontinuierlich nach dem Prinzip „Lebenslanges Lernen“ weiter.
🟢 Bürgerinnen und Bürgern wird ein Teil ihrer Inlandsreisekosten erstattet.