WELCHE GEBÜHREN SOLLTEN AN MEDIZINISCHES PERSONAL GEZAHLT WERDEN?

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WELCHE GEBÜHREN SOLLTEN AN MEDIZINISCHES PERSONAL GEZAHLT WERDEN?
📃 Gemäß Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 21.12.2005 vom 276 müssen Ärzten, Hebammen und Krankenpflegern, Apothekern aller Einrichtungen des Gesundheitswesens folgende Zulagen gezahlt werden.
🟢 Kontinuierliche Berufserfahrung von 5 bis 10 Jahren - 5% des Tarifsatzes;
🟢 Kontinuierliche Berufserfahrung von 10 bis 15 Jahren - 10% des Tarifsatzes;
🟢 Kontinuierliche Berufserfahrung von 15 bis 20 Jahren - 15 % des Tarifsatzes, 20 % des Tarifsatzes für Krankenschwestern mit Hochschulbildung;
🟢 Kontinuierliche Berufserfahrung mehr als 20 Jahre - 20 % des Tarifsatzes, 30 % des Tarifsatzes für Krankenschwestern mit Hochschulbildung.
✅ Für Allgemeinmediziner von Hausärzten - eine monatliche Sondererhöhung von 25 Prozent des Tarifsatzes.

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