DIE NICHT MITEINANDER HEIRATEN KÖNNEN.

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DIE NICHT MITEINANDER HEIRATEN KÖNNEN.

🟢💍 Gemäß Artikel 16 des Familiengesetzbuches ist die Ehe in folgenden Fällen nicht erlaubt:

👉 Wenn einer der Ehepartner in einer anderen Ehe ist;

👉 Eheschließungen werden zwischen genealogisch verwandten Verwandten, zwischen Geschwistern sowie zwischen Adoptiveltern und Adoptierten arrangiert.

👉 Wenn einer der Ehegatten aufgrund einer psychischen Erkrankung vom Gericht für geschäftsunfähig befunden wird.

❗️Die Eheschließung aus den oben genannten Gründen ist in den oben genannten Fällen nicht erlaubt.

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