MIT FREUNDEN TEILEN:
DIE NICHT MITEINANDER HEIRATEN KÖNNEN.
🟢💍 Gemäß Artikel 16 des Familiengesetzbuches ist die Ehe in folgenden Fällen nicht erlaubt:
👉 Wenn einer der Ehepartner in einer anderen Ehe ist;
👉 Eheschließungen werden zwischen genealogisch verwandten Verwandten, zwischen Geschwistern sowie zwischen Adoptiveltern und Adoptierten arrangiert.
👉 Wenn einer der Ehegatten aufgrund einer psychischen Erkrankung vom Gericht für geschäftsunfähig befunden wird.
❗️Die Eheschließung aus den oben genannten Gründen ist in den oben genannten Fällen nicht erlaubt.