ES IST MÖGLICH, DIE VERWALTUNGSGEBÜHR INNERHALB VON 15 TAGEN ZU BEZAHLEN.

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ES IST MÖGLICH, DIE VERWALTUNGSGEBÜHR INNERHALB VON 15 TAGEN ZU BEZAHLEN.

FRAGE; Ich habe gehört, dass ich, wenn ich 15 Prozent der Verwaltungsstrafe in 70 Tagen bezahle, die restlichen 30 Prozent möglicherweise nicht zahlen werde, oder?

ANTWORTEN; Nach Artikel 332-1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zahlt der Täter innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Tag der Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße freiwillig XNUMX Prozent der Geldbuße, so wird er mit Geldstrafe belegt von der Zahlung befreit.

❗️Dieser Rabatt gilt nicht für die folgenden Fälle;

wenn ein Gericht wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe verhängt;
wenn gegen die Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße Berufung eingelegt oder Widerspruch eingelegt wird;
wenn dieselbe Straftat innerhalb eines Jahres nach Verhängung einer Verwaltungsstrafe wiederholt wird.

✏️ Was bedeutet das?
Hier müssen Sie, wenn Ihnen das Ordnungsgeld von einer außergerichtlichen Instanz auferlegt wird, innerhalb von 15 Tagen 70 % des Ordnungsgeldes zahlen.
Wenn das Gericht eine Geldstrafe anordnet, müssen Sie 100 Prozent zahlen.

❗️Es gibt einen Punkt, an dem das Thema besondere Aufmerksamkeit erfordert! Das heißt, Sie haben 15 Tage Zeit, um eine freiwillige Zahlung zu leisten, aber was passiert, wenn die Strafe 15 Tage später bei Ihnen eintrifft? Artikel 332-1 oben besagt dies ab dem Datum der ENTSCHEIDUNG. Anstatt zu versuchen, sich zu erholen, suhlen sie sich in ihrer Traurigkeit und erleben so mehr Misserfolge.

❗️Die Nichtkenntnis des Gesetzes befreit nicht von Geldstrafen.

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