MUSS ICH IN PROPISKA SEIN, UM EINE KINDERRENTE ZU ERHALTEN?

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MUSS ICH IN PROPISKA SEIN, UM EINE KINDERRENTE ZU ERHALTEN?

⚡️Frage;
Als ich bei der Nachbarschaft Sozialleistungen für meine Kinder beantragte, wurde mein Antrag mit dem Hinweis, dass Sie hier nicht aufgeführt sind, nicht angenommen. Was kann ich jetzt machen. Muss ich meine Propiska zu Shuer übertragen?

⚡️Antwort;
Gemäß der durch den Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 654 genehmigten Verordnung wird der Antrag auf Ernennung von Kindesunterhalt oder finanzieller Unterstützung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen direkt bei dem Selbstverwaltungsorgan der ständigen Stelle des Antragstellers eingereicht und registriert oder vorübergehender Aufenthalt.

❗️Es gibt jedoch eine andere Norm in der oben genannten Verordnung. Gemäß der Norm kann ein arbeitsfähiges Familienmitglied (Vater, Mutter oder deren Stellvertreter usw.) Antragsteller auf Sozialleistungen sein.

✏️ So können nicht nur Sie, sondern auch jedes dort dauerhaft gemeldete Familienmitglied (z. B. Ihr Ehepartner) Sozialleistungen an Ihrer Stelle beantragen. Dazu müssen Sie nicht unbedingt Ihre Liste aus Ihrem Erstlingshaus kopieren.

❗️Liebe Gemeindearbeiter! Führen Sie sie auch in die guten Verhaltensweisen ein und vermeiden Sie es, einige profane zu zeigen.

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