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Über die Bekämpfung von Hauslärm
- Gemäß Artikel 192 des Kodex für Verwaltungsverstöße ist es strafbar, laute Geräusche zu machen, die die Bürger von 23:00 bis 6:00 Uhr stören.
- Das heißt, Sie müssen von 23:00 bis 6:00 ruhig sitzen. 😉
- Auch in der Gegend, in der sich Krankenhäuser und Freizeiteinrichtungen befinden, ist es wichtig, nicht viel Lärm zu machen, egal zu welchem Teil des Tages.