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Kennen Sie das Verfahren zum Ändern von Nachname, Vorname und Patronym?
- Gemäß Artikel 226 des Familiengesetzbuchs beträgt das Alter für die Änderung des Namens, Vornamens und Vatersnamens 16 Jahre.
- Diese Dienstleistung wird bei der Behörde für die Eintragung von Personenstandsurkunden (FHDYo) am Wohnort der Person erbracht.
— Die Namensänderung wird durchgeführt, nachdem die Person die Prüfung durch die Behörde für innere Angelegenheiten bestanden hat.
— Wenn das Standesamt Ihren Antrag auf Namensänderung ablehnt, können Sie beim Gericht Berufung einlegen.