In folgenden Fällen kann ein Student von einer Hochschule verwiesen werden

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In folgenden Fällen kann ein Studierender von einer Hochschule verwiesen werden:

a) nach Belieben;
b) im Zusammenhang mit der Versetzung des Studiums an eine andere Bildungseinrichtung;
c) aus gesundheitlichen Gründen (auf der Grundlage des Attests der Ärztekommission);
g) wegen Verstößen gegen die akademische Disziplin und interne Verfahren der Hochschule;
d) wegen unberechtigtem Versäumnis von mehr als 74 Stunden während eines Semesters;
e) wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Studiengebühren (für Studierende, die im Rahmen eines Honorarvertrags studieren);
j) im Zusammenhang mit der gerichtlichen Freiheitsentziehung des Studierenden;
z) aufgrund des Todes.

Während des Militärdienstes, während der Genesung, bei Schwangerschaft und Geburt sowie während des Erziehungsurlaubs kann einem Studierenden auf der Grundlage des vom Ministerium für höhere und weiterführende Sonderpädagogik genehmigten Verfahrens ein akademischer Urlaub gewährt werden.

‼️ Ein Studierender, der die Fächer nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit beherrschen kann (Studienschuld), wird auf Anordnung des Rektors der Hochschule vom Studium ausgeschlossen.

Ein Student, der einen Studiengang aufgrund von Studienschulden abgebrochen hat, kann sein Studium auf Honorarvertragsbasis mit Beginn des Studiensemesters des unteren Studiengangs beginnen.

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