FRÜHE PENSION.

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FRÜHE PENSION.

⚡️FRAGE;
Ich bin 53 Jahre alt. Zwei Jahre vor meiner Pensionierung verlor ich meinen Job, weil ich von meinem jetzigen Job entlassen worden war. Ich habe 23 Jahre Erfahrung. Kann ich in dieser Situation vorzeitig in Rente gehen?

⚡️ANTWORT;
Gemäß Artikel 14 des Gesetzes über die staatliche Renten der Bürger, Änderungen in der Technologie, Produktion und Organisation der Arbeit, Verringerung des Arbeitsvolumens, die zu einer Änderung der Anzahl der Arbeitnehmer (Personal) oder der Art der Arbeit oder der Liquidation geführt hat des Unternehmens Entlassene und arbeitslos gemeldete Personen:
Männer - im Alter von 58 Jahren und mit mindestens 25 Jahren Berufserfahrung;
Frauen - im Alter von 53 Jahren und mit mindestens 20 Jahren Berufserfahrung.

✅ Das heißt, Sie können jetzt beim Arbeitsamt den Ruhestand beantragen und wenn Sie dort arbeitslos gemeldet sind, können Sie vor Erreichen des Rentenalters in Rente gehen. Findet der Arbeitsmarkt für Sie eine passende Stelle, können Sie nach zwei weiteren Arbeitsjahren ausscheiden.

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