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Höhe des Unterhalts.
✅ Besteht zwischen den Eltern keine Vereinbarung über die Versorgung ihrer minderjährigen Kinder, wird deren Unterhalt vom Gericht in folgender Höhe aus dem monatlichen Gehalt der Eltern und sonstigen Einkünften gezahlt:
✔️ Für 1 Kind - ein Viertel;
✔️Für 2 Kinder - ein Drittel;
✔️ Ab 3 Kindern - der halbe Betrag.
✅ Die Höhe dieser Zahlungen kann vom Gericht unter Berücksichtigung des Vermögens- oder Familienstands der Parteien und anderer Umstände gekürzt oder erhöht werden.
✅ Der für jedes Kind eingenommene Unterhaltsbetrag sollte 26,5 % (217 Sum) des gesetzlich festgelegten Mindestlohns nicht unterschreiten.