IST ES MÖGLICH, UNTERHALT FÜR DIE LETZTE ZEIT ZU VERLANGEN?

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IST ES MÖGLICH, UNTERHALT FÜR DIE LETZTE ZEIT ZU VERLANGEN?

⚡️FRAGE;
Ich lebe seit 4 Jahren nicht mehr mit meinem Mann zusammen. In der vergangenen Zeit habe ich keinen Antrag auf Unterhaltszahlungen gestellt. Ich habe jetzt Unterhalt beantragt und es wurde ein Unterhaltsbescheid erlassen. Die Frage ist, kann ich für die letzten 4 Jahre Unterhalt von meinem Mann verlangen?

⚡️ANTWORT;
Artikel 136 des Familiengesetzbuches besagt, dass der Unterhalt ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung beim Gericht erhoben wird. Das heißt, wenn Sie Unterhaltszahlungen beantragen, beginnt die Erhebung ab diesem Zeitpunkt. Es wird nicht für die vergangene Zeit berechnet.

Jedoch

Stellt das Gericht fest, dass vor Antragstellung Maßnahmen zur Beschaffung von Unterhaltsmitteln getroffen wurden, der Unterhalt aber wegen Weigerung des Unterhaltspflichtigen nicht bezogen wurde, so ist der Unterhalt für den vorangegangenen Zeitraum zu zahlen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Unterhalt bei Gericht beantragt wurde.Dieser Artikel besagt auch, dass er innerhalb von drei Jahren zurückgefordert werden kann.

✏️ Leere Worte wie „Ich habe ihm tausendmal gesagt, dass er Unterhalt zahlen muss, bevor ich mich an das Gericht wandte, ich habe ihn gewarnt, er wusste, dass er Unterhalt zahlen muss, aber er hat bis jetzt nicht gezahlt.“ führt nicht zu dem, was gesagt wird Sei. Das Gericht stützt sich auf eindeutige Beweise und Beweise. Höchstwahrscheinlich haben Sie keine Beweise dafür, dass Sie Maßnahmen ergriffen haben, um Unterhalt vor Gericht zu sammeln. Daher wird Ihnen der Unterhalt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung in Rechnung gestellt.

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